Tätigkeitsbereiche
Viele Lebensbereiche bringen auch rechtliche Fragen mit sich, ob es nun um Schenken, Erben, Ehe und Familie oder Immobilienkauf geht. Das Leistungsspektrum der Notariatskammer Salzburg ist daher sehr weitläufig. Wer sich rechtzeitig informiert, ist in jedem Fall gut beraten. Die Salzburger Notar:innen stehen Ihnen dabei als objektive Expert:innen in allen Rechtsfragen diskret und professionell zur Seite.
Öffentliche Urkunden
Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe der Notar:innen. Öffentliche Urkunden gelten als ein sicheres Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments.
Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde.
Infobroschüre: Öffentliche Urkunden
Verträge
Die Notar:innen sind auch erfahrene Berater:innen und umsichtige Begleiter:innen bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen in allen Rechtsgebieten.
Ob Kauf-, Schenkungs- oder Übergabsverträge, Eheverträge oder Gesellschaftsverträge – die Notar:innen sind kompetente und unabhängige Ansprechpartner:innen für alle Vertragsparteien.
Infobroschüre: Im Auftrag der Bürger
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein so genanntes Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne der oder des Verstorbenen abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erb:innen ordnungsgemäß übertragen wird.
Notar:innen sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. In dieser Funktion sind Notar:innen als „Gerichtskommissär:innen“ tätig. Dabei haben sie ganz besondere Pflichten und Aufgaben zu erfüllen.
Infobroschüre: Im Auftrag des Gerichts
Erbschaft-Schenkung-Übergabe
Erbschaft, Schenkung oder Übergabe: Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht – oft auch um das Sozialversicherungsrecht.
Ihre Notar:innen können viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Sie sind kompetente Berater:innen und können aufgrund ihrer fundierten Ausbildung und Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Dadurch helfen sie Ihnen auch Kosten und Steuern zu sparen.
Infobroschüre: Erbschaft Schenkung Übergabe
Immobilien
Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch bei vollstem Vertrauen zu den Vertragspartner:innen, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten.
Die Notar:innen sorgen vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Damit es gar nicht erst zu Überraschungen kommt.
Treuhandschaft
Als Treuhänder:in übernehmen die Notar:innen aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig von den Treugeber:innen. Sie verpflichten sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.
Unternehmensvorsorge
Wo Weichen für die Zukunft Ihres Unternehmens gestellt werden, sind die Notar:innen am Zug. Sie wissen, welche Eintragungen im Firmenbuch und Grundbuch notwendig sind, um eine Unternehmensübertragung durchzuführen.
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete der Notar:innen. Außerdem sind die Notar:innen Expert:innen im Erb- und Pflichtteilsrecht. Sie kennen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Die österreichischen Notar:innen haben dafür ein spezielles Dienstleistungspaket zusammengestellt: Die Unternehmensvorsorge.
Infobroschüre: Unternehmensvorsorge
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete
des Notariats. Egal ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen:
In jedem Fall bieten Ihnen Ihre Notar:innen als objektive und erfahrene Berater:innen umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.
Infobroschüre: Unternehmensrecht
Mediation
Die Mediation ist eine neue Form der Konfliktregelung und beruht auf der Freiwilligkeit
der Parteien. Fachlich ausgebildete, neutrale Vermittler:innen (Mediator:innen) fördern die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu finden.
Die Notar:innen haben als unparteiliche Rechtsberater:innen Erfahrungen damit, beiden Teilen eines Rechtsgeschäfts beratend zur Seite zu stehen und für einen Interessenausgleich zu sorgen.
Patient:innenverfügung
In einer Patient:innenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen.
Damit ist der Wille der Patient:innen auch für den Fall dokumentiert, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Meinung zu äußern, ihren Willen zu bekunden und Entscheidungen selbst zu treffen. Ihre Notar:innen beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen beim Errichten der Patient:innenverfügung.
Infobroschüre: Patientenverfügung
Familienrecht
Im Zusammenleben von Menschen gibt es keine Garantien. Aber wenn die rechtliche
Basis von Anfang an stimmt, gibt es weniger Streit – und im Ernstfall eine gerechtere Lösung bei Problemen.
Ihr Notariat hilft Ihnen, diese Basis zu finden. In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Die Notar:innen haben dabei zwei Funktionen: Sie haben große Erfahrung im Familienrecht und sind daher wertvolle Berater:innen bei wichtigen Entscheidungen.
Vorsorgevollmacht
Bei Vorsorge im rechtlichen Bereich denken die Meisten zuerst an die Errichtung eines Testaments – und vertrauen dabei auf die Beratung durch die Notar:innen. Ein Thema wird dabei immer wichtiger: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig zu sein.
Für diesen Fall gibt es ein maßgeschneidertes Paket: Die Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.
Infobroschüre: Vorsorgevollmacht
Rechtsbegriffe
40 Rechtsbegriffe verständlich erklärt.